Es ist unerlässlich, direkt davon abzuraten, Pentobarbital-Natrium-Pulver in der Schweiz zu erwerben. Der Bezug, Besitz und die Verwendung von Pentobarbitalum, einer hochwirksamen Narkosemittel, sind in der Schweiz streng reguliert und ohne eine gültige therapeutische Verschreibung verboten. Versuche, solche Substanzen über das Netz zu beziehen